VERION-B2B-2026-10-17-v3 Rahmenvertrag für Beratung und Analyse 1 Vertragspartner und Einzelauftrag Anbieter ist Giulio Focardi, handelnd unter VERION GROUP, Maximilianstraße 2, 80539 München, Deutschland, E-Mail info@verion.group. Auftraggeber ist das im Bestellvorgang oder im individuell vereinbarten Auftrag bezeichnete Unternehmen. Die erklärende Person handelt für dieses Unternehmen und bestätigt ihre Vertretungsberechtigung. Ein Teilnehmer übernimmt durch seine Teilnahme keine Zahlungspflicht für den Auftrag. Dieser Rahmenvertrag regelt die Zusammenarbeit ausschließlich mit Unternehmern gemäß § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein entgeltlicher Einzelauftrag setzt die gesonderte Bestätigung von Projekt, Teilnehmerkreis und endgültigem Gesamtbetrag voraus. Ein bloß angelegtes Konto oder eine Einladung begründet keinen entgeltlichen Auftrag. 2 Gegenstand und Arbeitsergebnis VERION unterstützt unternehmerische Entscheidungen über konkrete Veränderungen durch eine Analyse der beteiligten Personen, ihrer Zusammenarbeit sowie der aus den verfügbaren Angaben ableitbaren Umsetzungsrisiken. Der Einzelauftrag bezeichnet Ausgangslage, Entscheidungsfrage, Teilnehmerkreis und gewählten Leistungsumfang. Der vollständige Review umfasst die für diesen Umfang vorgesehenen Auswertungen, eine Entscheidungsgrundlage mit begründeten Handlungsoptionen sowie Risiko- und Handlungshinweisen, soweit die vorliegenden Informationen entsprechende Aussagen tragen. Geschuldet sind die vereinbarten Leistungen und vereinbarten Arbeitsergebnisse in fachgerechter Qualität. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine sichere Prognose zukünftigen Verhaltens oder die Richtigkeit unzutreffender Kundeneingaben werden nicht zugesagt. Soweit ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet ist, bleiben die dafür geltenden gesetzlichen Mängelrechte erhalten. Rechts-, Steuer-, Anlage- und medizinische Beratung gehören nicht zum Leistungsumfang. Ergebnisse werden im geschützten Dashboard bereitgestellt. Für einen vollständigen Review ist die Bereitstellung innerhalb von 48 Stunden nach vollständigem Eingang aller erforderlichen Teilnehmerangaben, bestätigter Zahlung und Vorliegen der erforderlichen Nutzungs- und Verarbeitungsrechte vorgesehen. Erkennbare Hindernisse und eine geänderte Bereitstellungszeit teilt VERION unverzüglich mit. Vereinbarte verbindliche Termine und gesetzliche Rechte bei Verzögerungen bleiben maßgeblich. 3 Kostenloser Test und Vollmandat Der ausdrücklich als kostenfrei bezeichnete Test kostet 0 EUR. Die Zahl der für den bestätigten Testumfang aufgenommenen Teilnehmer löst allein keine Zahlung aus. Der Test gibt nur die im Testangebot bezeichneten Ergebnisbereiche frei. Es entsteht kein Abonnement; eine automatische Umwandlung in ein Vollmandat oder Belastung einer Karte findet nicht statt. Die Fortsetzung eines Tests, ein direkter vollständiger Review und ein neuer Review sind jeweils gesonderte Einzelaufträge. Welche bereits eingegebenen Teilnehmer oder Daten übernommen werden, wird vor der Bestellung angezeigt. Zusätzliche Leistungen, Workshops, laufende Beratung oder erneute Auswertungen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung enthalten. 4 Mitwirkung und verantwortlicher Einsatz Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Kontaktperson, prüft den vorgeschlagenen Projektumfang und stellt sachlich zutreffende, für den vereinbarten Zweck erforderliche Angaben bereit. Teilnehmer müssen ihre eigenen Antworten abgeben können. Fehlende Mitwirkung kann die Leistung verzögern; VERION informiert über konkret benötigte Angaben und setzt erforderlichenfalls eine angemessene Frist. Der Auftraggeber stellt eine tragfähige Rechtsgrundlage für Daten seiner Beschäftigten und anderer Teilnehmer sicher und erfüllt seine Informationspflichten sowie erforderliche Beteiligungsrechte von Beschäftigtenvertretungen. Eine Erklärung im Checkout ersetzt weder individuelle Information noch eine gegebenenfalls erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung. VERION bleibt für die eigenen gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Ergebnisse sind durch eine fachkundige, entscheidungsbefugte Person im Kontext zu prüfen. Sie dürfen nicht alleinige Grundlage einer rechtlich oder ähnlich erheblich wirkenden automatisierten Personalentscheidung sein. Unzulässig sind verdeckte Überwachung, medizinische Diagnosen und die Ableitung besonders geschützter persönlicher Merkmale ohne hierfür zulässige Grundlage. 5 Vertraulichkeit und Ergebnisse Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Geschäfts-, Projekt- und Teilnehmerinformationen vertraulich. Zugriff erhalten nur Personen und rechtmäßig eingesetzte Dienstleister, die ihn zur Vertragserfüllung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Gesetzlich gebotene Offenlegungen bleiben zulässig; die andere Partei wird informiert, soweit rechtlich erlaubt. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, deren rechtmäßige öffentliche Bekanntheit, unabhängige Entwicklung oder rechtmäßiger Erhalt von Dritten die empfangende Partei nachweisen kann. Sie besteht nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Der Kunde behält seine Rechte an bereitgestellten Inhalten. Nach vollständiger Zahlung erhält er ein zeitlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht an den für ihn freigegebenen Arbeitsergebnissen für eigene betriebliche Zwecke einschließlich der Weitergabe an zur Verschwiegenheit verpflichtete Berater. Teilnehmerrechte und gesetzliche Grenzen bleiben gewahrt. Methoden, Software und allgemeines Know-how von VERION werden nicht übertragen. Ein Weiterverkauf oder eine öffentliche Veröffentlichung personenbezogener Auswertungen ist nicht umfasst. 6 Geltende Dokumente und Ende des Auftrags Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Im Übrigen gelten der bestätigte Einzelauftrag, dieser Rahmenvertrag, die einbezogenen AGB und ergänzend die Nutzungsbedingungen. Für Auftragsverarbeitung hat eine gesondert abgeschlossene Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO in ihrem Regelungsbereich Vorrang. Datenschutzhinweise informieren über Verarbeitungen und sind keine pauschale Einwilligung. Die Länderergänzungen für USA, Australien, Festlandchina und Singapur gehen insoweit vor, wie die darin bezeichneten zwingenden Regeln für den konkreten Fall gelten. Der Einzelauftrag endet nach Erbringung der vereinbarten Leistungen; er verlängert sich nicht automatisch. Dauer und Umfang eines gesondert vereinbarten Plattformzugangs richten sich nach dem Einzelauftrag. Es wird keine unbegrenzte Hostingdauer zugesagt. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben erhalten; entstandene Vergütungs- und Erstattungsansprüche richten sich nach dem anwendbaren Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden 1 Geltung und Anbieter Diese AGB gelten für ausdrücklich unter ihrer Einbeziehung geschlossene Verträge mit Giulio Focardi, handelnd unter VERION GROUP, Maximilianstraße 2, 80539 München, Deutschland, info@verion.group. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Geschäftskunden im Sinne des Rahmenvertrags. Entgegenstehende Kundenbedingungen gelten nur, soweit VERION ihnen ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vereinbarungen bleiben vorrangig. 2 Onlinebestellung und Vertragsschluss Produktdarstellungen und vorbereitete Projekte sind Einladungen zur Abgabe eines Angebots. Vor der entgeltlichen Bestellung kann der Kunde Projekt, Entscheidungsfrage, Teilnehmer, Rechnungsempfänger und Preis prüfen und über die vorgesehenen Bearbeitungsschritte korrigieren. Maßgeblich sind die unmittelbar vor der Zahlung angezeigten Angaben einschließlich Nettobetrag, Steuern und Gesamtbetrag in EUR. Durch ausdrückliche Annahme der Vertragsunterlagen und abschließende zahlungspflichtige Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Das bloße Öffnen des Zahlungsformulars ist noch kein Vertragsschluss. VERION nimmt das Angebot durch Bestätigung des bezahlten und aktivierten Auftrags oder durch Beginn der vereinbarten entgeltlichen Leistung an. Eine rein technische Zahlungs- oder Zugangsmeldung ohne Auftragsannahme ist noch keine Annahme. Beim kostenfreien Test nimmt VERION die ausdrücklich angefragte kostenfreie Leistung durch die Bestätigung des Teststarts oder Freischaltung an. Die Vertragsunterlagen sind vor Erklärung abrufbar und speicherbar. Der Kunde kann seinen gespeicherten Zustimmungsbeleg im System abrufen; dieser dokumentiert die Erklärung, nicht allein schon die Annahme eines bezahlten Auftrags. Vertragssprache ist Deutsch; eine englische Lesefassung dient dem Verständnis. Eine andere Vertragssprache kann individuell vereinbart werden. 3 Vergütung und Zahlung Der Preis richtet sich nach dem individuell angezeigten und bestätigten Angebot. Ein angegebener Mindestpreis ist kein Pauschalpreis für jeden Auftrag. Der finale Betrag wird vor der Zahlung einschließlich des anwendbaren Steuerbetrags oder der angezeigten steuerlichen Behandlung ausgewiesen. Nachträgliche Preisänderungen für einen bereits bestellten Umfang erfolgen nicht einseitig. Der kostenfreie Test wird nicht berechnet und begründet kein Abonnement. Ein Vollmandat ist nur nach gesonderter Bestellung kostenpflichtig. Die Zahlung erfolgt über die im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsverfahren; derzeit wird eine Kreditkarte ohne Wallet verwendet. Soweit keine abweichende Individualvereinbarung getroffen ist, wird die Vergütung bei Vertragsschluss fällig; die entgeltliche Freischaltung erfolgt erst nach erfolgreicher Zahlungsprüfung. Bei ausbleibender Annahme werden eingezogene Beträge erstattet und nicht benötigte Autorisierungen freigegeben. Einwendungen gegen Forderungen und gesetzliche Rechte werden durch die Zahlung nicht ausgeschlossen. Aufrechnung ist mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Gegenforderungen zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben erhalten. 4 Leistungsumfang und Änderungen Die fachlichen Leistungen, Grenzen und Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Rahmenvertrag und dem Einzelauftrag. Aussagen ohne ausreichende Datenbasis werden als offen oder unsicher kenntlich gemacht und nicht als gesicherte Tatsachen zugesagt. Der Kunde prüft die Verwendbarkeit der Ergebnisse für seine konkrete Entscheidung. Änderungen an Teilnehmerkreis, Entscheidungsfrage oder Projekt nach verbindlicher Bestellung können eine neue Analyse und ein gesondertes Angebot erfordern. Zusatzkosten entstehen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Technische Wartung und erforderliche Sicherheitsänderungen dürfen den vereinbarten Leistungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen; erhebliche planbare Einschränkungen werden angemessen angekündigt. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur bei gesonderter Vereinbarung zugesagt. 5 Beanstandungen und gesetzliche Rechte Der Kunde meldet nachvollziehbare Fehler oder Leistungsabweichungen möglichst mit Projektbezug an info@verion.group. VERION prüft Beanstandungen und behebt zu vertretende Mängel nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine unterbliebene sofortige Meldung führt nicht zu einem pauschalen Verlust gesetzlicher Ansprüche. Es wird weder eine fiktive Abnahme durch bloße Nutzung noch ein allgemeiner Erstattungsausschluss vereinbart. 6 Haftung VERION haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommenen Garantien und nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Gleiches gilt, soweit ein Schaden auf arglistigem Verschweigen eines Mangels beruht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VERION für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gesetzlich zwingende Ansprüche, insbesondere betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO, werden nicht eingeschränkt. Diese Regelung gilt entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 7 Laufzeit und Vertragsänderungen Es gilt die Dauer des bestätigten Einzelauftrags; eine automatische Verlängerung oder ein Abonnement wird nicht allein durch die Nutzung begründet. Gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere aus wichtigem Grund, sowie gesetzliche Vergütungs- und Erstattungsregeln bleiben erhalten. Neue Fassungen dieser AGB gelten nicht rückwirkend für bestehende Aufträge. Änderungen bedürfen einer zulässigen Vereinbarung; Schweigen oder fortgesetzte Nutzung allein gelten nicht als Annahme neuer Bedingungen. Jede online erklärte Zustimmung wird mit der dazugehörigen Fassung und Auftragszuordnung dokumentiert. 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende anwendbare Vorschriften bleiben unberührt. Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Geschäftssitz des Anbieters wird nur vereinbart, soweit die Voraussetzungen einer wirksamen Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 ZPO vorliegen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten die gesetzlichen Folgen nach § 306 BGB. Die übrigen Bestimmungen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam. Eine unwirksame Regel wird nicht automatisch durch die wirtschaftlich weitestgehende zulässige Klausel ersetzt. Nutzungsbedingungen für die VERION Plattform 1 Zugang und Rollen Diese Bedingungen regeln den Plattformzugang für autorisierte Kundenvertreter und eingeladene Teilnehmer. Anbieter ist Giulio Focardi, handelnd unter VERION GROUP, Maximilianstraße 2, 80539 München, Deutschland, info@verion.group. Ein Teilnehmer wird durch die Nutzung nicht selbst zum zahlungspflichtigen Auftraggeber. Der kostenlose Teilnehmerzugang setzt keinen eigenen entgeltlichen Vertrag voraus. Zugangsdaten, Einladungslinks und Einmalcodes sind persönlich und vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden. Jeder Nutzer verwendet nur die ihm zugeordneten Zugänge und beantwortet persönliche Fragen selbst. Hinweise auf unberechtigte Nutzung sind unverzüglich an den Anbieter zu melden. 2 Zulässiger Zweck und Daten Die Nutzung ist auf den bestätigten unternehmerischen Projektzweck und die zugewiesene Rolle beschränkt. Es dürfen nur für diesen Zweck erforderliche Daten mit tragfähiger Rechtsgrundlage eingegeben werden. Untersagt sind rechtswidrige Inhalte, bewusst falsche Angaben, die Umgehung von Zugriffssperren, Schadprogramme sowie das Auslesen fremder Projekte. Gesundheitsdaten, Diagnosen, intime Informationen, Daten über Straftaten und andere besonders geschützte Angaben dürfen nicht in Freitextfelder eingestellt werden, wenn dafür kein ausdrücklich vereinbarter und rechtlich zulässiger Prozess besteht. Einwilligungen oder Erklärungen im Namen anderer dürfen nicht ohne entsprechende Befugnis abgegeben werden. 3 Ergebnisverständnis und menschliche Prüfung VERION kann regelbasierte und KI-gestützte Verarbeitung für Analysen und Texte einsetzen. Ergebnisse beruhen auf den erfassten Angaben, dem bestätigten Kontext und der jeweils verfügbaren Informationslage. Sie können fehlerhaft, unvollständig oder kontextabhängig sein. Unsicherheit und offene Fragen sind bei der Nutzung zu berücksichtigen. Ergebnisse unterstützen fachkundige menschliche Entscheidungen. Sie dürfen nicht als medizinische Diagnose, sichere Vorhersage oder alleinige Grundlage automatisierter Entscheidungen mit erheblichen Folgen für einzelne Menschen verwendet werden. Die Einhaltung von Arbeitsrecht, Datenschutz, Gleichbehandlung und gegebenenfalls Mitbestimmung ist vor einem entsprechenden Einsatz zu prüfen. 4 Sichtbarkeit und Weitergabe Kundenvertreter und Teilnehmer sehen nur die für ihre Rolle und den freigegebenen Leistungsumfang vorgesehenen Bereiche. Die Teilnahme ist keine Zusicherung, dass Antworten gegenüber sämtlichen anderen Projektbeteiligten anonym bleiben. Der konkrete Empfängerkreis und Zweck müssen den Teilnehmern vor der Eingabe mitgeteilt werden. Ergebnisse dürfen nur an für den Projektzweck berechtigte Personen weitergegeben werden. Personenbezogene Profile dürfen nicht öffentlich veröffentlicht, verkauft oder ohne Rechtsgrundlage für andere Zwecke weiterverwendet werden. Schutzrechte an Software und Methoden bleiben bestehen; zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse werden nicht ausgeschlossen. 5 Sicherheit und Sperrung Bei konkreten Anzeichen eines erheblichen Missbrauchs oder Sicherheitsvorfalls darf VERION den betroffenen Zugang im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang vorübergehend sperren. Betroffene werden über Anlass und Abhilfemöglichkeiten informiert, soweit dadurch die Sicherheit oder gesetzliche Pflichten nicht gefährdet werden. Eine dauerhafte Sperre setzt einen tragfähigen Grund voraus; bestehende vertragliche und gesetzliche Rechte bleiben erhalten. Für Leistungsrechte des Auftraggebers gelten Rahmenvertrag und AGB. Diese Nutzungsbedingungen begründen keine zusätzlichen Gebühren und beschränken gesetzliche Rechte von Teilnehmern, insbesondere Datenschutzrechte, nicht. Änderungen werden nicht allein durch Schweigen oder Nutzung angenommen. Datenschutzhinweise zu Projekt und Vertragsabwicklung 1 Ansprechpartner und Rollen Für die eigene Vertrags-, Kommunikations- und Kontoverwaltung ist Giulio Focardi, handelnd unter VERION GROUP, Maximilianstraße 2, 80539 München, Deutschland, info@verion.group verantwortlich. Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter wird hier nicht benannt. Datenschutzanfragen können unmittelbar an die genannte Adresse gerichtet werden. Bei der Verarbeitung von Teilnehmerdaten für den vom Kunden festgelegten Projektzweck ist die datenschutzrechtliche Rollenverteilung vor Beginn zu klären. Soweit VERION im Auftrag und nach Weisung des Kunden handelt, ist der Kunde Verantwortlicher und VERION Auftragsverarbeiter; hierfür ist ein gesonderter Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit den tatsächlichen Anlagen erforderlich. Entscheiden beide Parteien gemeinsam über Zwecke und wesentliche Mittel, bedarf dies einer entsprechenden gesonderten Regelung. Eine Vertragsannahme ersetzt diese Rollenklärung nicht. 2 Daten und Zwecke Zur Anbahnung, Durchführung und Dokumentation eines Vertrags werden Unternehmens- und Kontaktdaten, Berechtigungen, Projektbeschreibung, Teilnehmerzuordnung, Rechnungsdaten, Preis- und Zahlungsreferenzen sowie notwendige Sicherheits- und Zustimmungsnachweise verarbeitet. Der Zustimmungsbeleg enthält Nutzer- und Auftragszuordnung, Zeitpunkt, bestätigte Unternehmensvertretung, die angenommene Dokumentfassung und deren Inhalt. Er enthält keine vollständigen Kreditkartendaten. Im Review können Antworten, Rollenbeschreibungen und daraus abgeleitete Auswertungen zu identifizierbaren Personen verarbeitet werden. Sie dienen ausschließlich dem vorher festgelegten und rechtmäßig vereinbarten Projektzweck. Es erfolgt keine Freigabe für Werbung, einen Verkauf von Teilnehmerdaten oder ein eigenständiges Training allgemeiner Modelle durch die Bestätigung dieser Hinweise. Die Eingabe besonders geschützter Daten ist ohne einen dafür ausdrücklich vereinbarten zulässigen Prozess nicht vorgesehen. 3 Rechtsgrundlagen und notwendige Angaben Für eigene Vertragsbeziehungen mit einer natürlichen Person erfolgt die erforderliche Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO; für Unternehmensansprechpartner, die nicht selbst Vertragspartner sind, regelmäßig nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO zur sachgerechten Geschäftskommunikation und Vertragsabwicklung. Gesetzliche Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten beruhen auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO. Erforderliche Sicherheits- und Rechtsnachweise dienen dem berechtigten Interesse an einem sicheren Betrieb und der Wahrung von Rechtsansprüchen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Die Rechtsgrundlage für Beschäftigten- und andere Teilnehmerdaten bestimmt der hierfür Verantwortliche unter Beachtung des konkreten Einsatzes, einschließlich gegebenenfalls § 26 BDSG. Eine Einwilligung wird nicht allein durch den Auftraggeber stellvertretend für alle Teilnehmer fingiert. Soweit Angaben für Vertragsabwicklung oder Analyse erforderlich sind, kann die betreffende Leistung ohne diese Angaben nicht oder nur eingeschränkt erbracht werden. 4 Empfänger und technische Dienste Zugriff erhalten befugte Personen beim Anbieter und die für den bestätigten Projektzweck freigegebenen Kundenvertreter. Teilnehmern wird keine pauschal anonyme Teilnahme zugesichert. Der Auftraggeber muss den betroffenen Personen vor der Teilnahme den konkreten Zweck und berechtigten Empfängerkreis mitteilen. Die VERION-Anwendung wird auf einem Droplet von DigitalOcean am Standort Frankfurt am Main betrieben. Der bestätigte Standort der Anwendung besagt nicht, dass sämtliche Dienstleister, Supportzugriffe, Sicherungskopien und nachgelagerte Verarbeitungen ausschließlich in Deutschland oder der EU liegen. OpenAI wird für KI-gestützte Verarbeitung und Texterstellung eingesetzt. Brevo wird für Einladungs- und Transaktionsnachrichten genutzt. Übermittelt werden jeweils nur die für den konkreten Verarbeitungsschritt benötigten Angaben. Die hierfür tatsächlich vereinbarten Datenregionen, Unterauftragnehmer und Aufbewahrungseinstellungen sind gesondert festzuhalten; eine besondere Datenresidenz oder eine Speicherung von null Tagen wird hier nicht zugesichert. Stripe übernimmt die Zahlungsabwicklung und die im System vorgesehene Rechnungserstellung. Lexware wird für die Buchhaltung und Rechnungsverwaltung genutzt; MiracleSync überträgt die Rechnungsdaten aus Stripe an Lexware. Dies betrifft insbesondere Unternehmens- und Rechnungsempfängerdaten, erforderliche Kontaktdaten, Beträge, Steuerangaben sowie Zahlungs- und Rechnungsreferenzen. Vertrauliche Teilnehmerantworten und individuelle Analyseberichte gehören nicht zu diesem Abrechnungszweck. Für bestimmte Verarbeitungsvorgänge, etwa eigene gesetzliche Zahlungs- und Sicherheitsaufgaben, kann Stripe selbst Verantwortlicher sein; die Rolle der Anbieter ist je Verarbeitung und Vertragsverhältnis zu bestimmen. Apollo und FullEnrich werden zur Suche, Prüfung und Ergänzung geschäftlicher Kontaktdaten im Rahmen der Akquise eingesetzt. Dabei können insbesondere Name, geschäftliche Funktion, Unternehmen, Unternehmensdomain und öffentliches berufliches Profil abgeglichen und geschäftliche Kontaktinformationen zurückgegeben werden. Auch Abfrage, Abgleich, Übermittlung und Ergänzung sind personenbezogene Datenverarbeitung; diese Dienste sind deshalb keine pauschal datenverarbeitungsfreien Empfänger. Die Akquise ist von der Analyse vertraulicher Teilnehmerantworten getrennt. Die Anbieter können je nach Leistung und eigenen Datenbeständen als Auftragsverarbeiter oder eigenständig Verantwortliche handeln; die konkrete Rolle ist anhand der anwendbaren Verträge und Einstellungen zu dokumentieren. Die jeweils vertraglich eingebundenen Unternehmen, Datenregionen, weiteren Empfänger, einschlägigen Anbietervereinbarungen und Übermittlungsgrundlagen müssen in der Betriebsdokumentation und erforderlichenfalls in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung vollständig festgehalten werden. Die Bestätigung der Nutzung eines Dienstes beweist nicht den Abschluss eines bestimmten Anbieter-AVV. Für Drittlandübermittlungen gelten Art. 44 ff. DSGVO; eine Bestätigung dieser Hinweise ersetzt die erforderliche Grundlage nicht. 5 Dauer und Löschung Konten, Projektdaten und Vertragsnachweise werden nur so lange verarbeitet, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht bzw. ein tragfähiger Grund zur Rechtsverteidigung besteht. Für Abrechnungsunterlagen gelten die jeweils anwendbaren steuer- und handelsrechtlichen Fristen. Teilnehmerdaten sind nach den gesondert festgelegten Weisungen und Fristen des Projekts zu löschen oder zurückzugeben; aus diesen allgemeinen Hinweisen ergibt sich keine pauschale unbegrenzte Aufbewahrung. Eine konkrete produktive Lösch-, Sicherungs- und Rückgaberegelung ist vor Beginn der Verarbeitung mit den tatsächlichen technischen Abläufen abzugleichen. Gesetzlich gesperrte Aufbewahrung ist von weiterer fachlicher Nutzung zu trennen. 6 Rechte und Beschwerden Unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch aus Gründen der besonderen Situation gegen Verarbeitungen nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Soweit eine Verarbeitung tatsächlich auf Einwilligung beruht, kann diese jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Anfragen zu Verarbeitungen im Kundenauftrag werden unter Wahrung der Rollenverteilung an den zuständigen Verantwortlichen weitergeleitet oder nach dessen Weisung bearbeitet. Betroffene können sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere am gewöhnlichen Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder Ort eines vermuteten Verstoßes. Für privatwirtschaftliche Verantwortliche in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht eine mögliche Anlaufstelle. VERION-Ergebnisse sind zur menschlichen Prüfung bestimmt; eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung ist nicht als Leistungszweck vereinbart. Zwingende Länderergänzungen für USA Australien China und Singapur 1 Anknüpfung und Vorrang Diese Ergänzungen gehen entgegenstehenden allgemeinen Vertragsbestimmungen ausschließlich vor, soweit die jeweilige zwingende Rechtsvorschrift für den konkreten Auftrag oder Verarbeitungsvorgang gilt. Die Rechnungsanschrift oder Staatsangehörigkeit allein bestimmt nicht den Ort einer betroffenen Person oder die Anwendbarkeit jedes Datenschutzgesetzes. Der Anbieter bleibt für seine eigenen Pflichten verantwortlich; gesetzliche Pflichten des Kunden werden nicht durch eine pauschale Anbietererklärung ersetzt. 2 Vereinigte Staaten Der vereinbarte Einsatz ist die Beratung zu Unternehmensveränderungen. Eine Lieferung oder Verwendung personenbezogener Berichte zur Beurteilung einzelner Personen für Einstellungen, Beförderungen, Versetzungen oder Kündigungen ist nicht Gegenstand dieses Auftrags. Eine solche Zweckänderung ist ein anderer Leistungsumfang und erfordert vor ihrem Beginn die dann vorgeschriebenen Verfahren. Die Bezeichnung als Beratung allein entscheidet nicht über die rechtliche Einordnung einer tatsächlich anders genutzten Leistung. Unabdingbare Rechte aus tatsächlich anwendbarem Bundes- und Bundesstaatenrecht bleiben erhalten. Diese Länderergänzung enthält keine pauschale Erklärung, dass sämtliche bundesstaatlichen Datenschutzvorschriften für jeden Kunden gelten oder dass ihre jeweiligen Anwendungsvoraussetzungen bereits festgestellt sind. 3 Australien Soweit für die Leistung zwingende Garantien und Rechtsbehelfe des Australian Consumer Law gelten, werden sie weder durch die Geschäftskundeneigenschaft noch durch die deutsche Rechtswahl, eine Ergebnisbegrenzung oder die allgemeine Haftungsklausel ausgeschlossen oder eingeschränkt. Der Anbieter schuldet die gesetzlich erforderliche Sorgfalt und Fachkunde sowie eine gesetzlich geschuldete Eignung und rechtzeitige Leistung. Gesetzliche Rechte auf Abhilfe, Vertragsbeendigung, Erstattung oder Schadensersatz bleiben in ihrem gesetzlichen Umfang bestehen. Auch ein Unternehmen kann bei einem nach dem Australian Consumer Law erfassten Erwerb diese Rechte haben. Ob der konkrete Erwerb erfasst ist, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der geltenden Wertgrenze von 100.000 AUD einschließlich GST und den übrigen gesetzlichen Tatbeständen. Wenn der Kunde als dem Australian Privacy Act unterliegende Stelle personenbezogene Daten an VERION im Ausland offenlegt, muss die Offenlegung die tatsächlich anwendbaren Voraussetzungen von APP 8 erfüllen. Der Anbieter unterstützt die hierfür erforderlichen Schutzmaßnahmen und stellt die für diese Weitergabe maßgeblichen Empfänger- und Verarbeitungsinformationen bereit. Diese Vertragsannahme ist keine Einwilligung zum Verzicht auf eine gesetzliche Verantwortlichkeit des Exporteurs. 4 Festlandchina Bei Verarbeitung von Daten natürlicher Personen in Festlandchina im Anwendungsbereich des PIPL sind vorab verständliche Informationen über Verantwortliche, Zwecke, Daten, Aufbewahrung und Rechte bereitzustellen. Eine erforderliche gesonderte persönliche Einwilligung für eine Auslandsübermittlung wird durch die Vertragsannahme des Unternehmens nicht ersetzt; gesetzliche Ausnahmen bleiben an ihre tatsächlichen Voraussetzungen gebunden. Soweit vorgeschrieben, sind vor Beginn die Datenschutzfolgenprüfung und der einschlägige Exportnachweis durchzuführen. Die seit 2024 geltenden gesetzlichen Befreiungen von Sicherheitsbewertung, Standardvertrag oder Zertifizierung sind zu berücksichtigen. Es wird deshalb weder jeder Transfer automatisch einer solchen Formalität unterworfen noch eine Befreiung ohne ihre Voraussetzungen behauptet. Greift für VERION die extraterritoriale Anwendung nach Art. 3 Abs. 2 PIPL, muss VERION die in Art. 53 vorgeschriebene örtliche Stelle oder Vertretung benennen und die vorgeschriebene Meldung erfüllen. Diese Ergänzung ist weder eine Benennung einer noch nicht bestellten Vertretung noch ein Ersatz für tatsächliche Exportnachweise. Bei Auftragsverarbeitung und Weiterbeauftragung müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Vereinbarungen und Zustimmungen vorliegen. 5 Singapur Für einen dem PDPA unterliegenden Export personenbezogener Daten aus Singapur muss die vorgeschriebene, mindestens vergleichbare Schutzwirkung beim ausländischen Empfänger nach einer zulässigen Grundlage sichergestellt sein. Soweit diese Übermittlung auf vertragliche Schutzpflichten gestützt wird, verpflichtet sich VERION für die betreffenden Daten zu mindestens vergleichbarem Schutz; die betroffenen Verarbeitungsländer und Territorien sowie zulässigen Weitergaben sind in den tatsächlichen Transferunterlagen festzuhalten. Ein bloß bestätigter Serverstandort ersetzt diese Nachweise nicht. Handelt VERION hierbei als Data Intermediary für den Kunden, verarbeitet VERION die Daten nach dem schriftlich festgehaltenen Zweck, schützt sie angemessen, beendet nicht mehr erforderliche Aufbewahrung und informiert den Kunden über bekannt gewordene Datenschutzverletzungen ohne unangemessene Verzögerung. Die eigenen gesetzlichen Pflichten des Kunden bleiben erhalten. Die Ausnahme für Business Contact Information betrifft nur die gesetzlich erfassten geschäftlichen Kontaktdaten. Sie macht personenbezogene Teilnehmerantworten, Verhaltensanalysen oder Profile nicht allein wegen eines Geschäftskundenauftrags zu ausgenommenen Kontaktdaten.